Pflegeberatung

Wir sind gerne Ihr Ansprechpartner, um Sie eingehend zu pflegerischen Themen zu beraten.
Ganz individuell nach Ihren persönlichen Gegebenheiten, auch bei Pflegegeldbezug nach §37.3 SGB XI).

Vereinbaren Sie Ihre Pflegeberatung

Falls Sie Pflegegeld beziehen, müssen Sie in bestimmten zeitlichen Abständen eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Falls Sie Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes beziehen, können Sie auch eine Beratung in Anspruch nehmen. Details hierzu finden Sie im $37.3 SGB XI, z.B. hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html

Wir helfen Ihnen gerne!

Ein Auszug aus dem Gesetz finden Sie hier (Stand: Dez 2023): 

Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach Absatz 1 beziehen, haben in folgenden Intervallen eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen:

  1. bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich einmal,
  2. bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich einmal.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch, halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen. Beziehen Pflegebedürftige von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen, können sie ebenfalls halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen. 

Unsere Standorte

Unsere Teams sind in ganz Deutschland für Sie da – mit Erfahrung, Empathie und einem offenen Ohr.

Entdecken Sie unsere Standorte im gesamten Bundesgebiet.

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